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Arbeitssicherheit - Pflichten des Arbeitgebers

Nutzung der EKAS-Modell-Lösung zur Sicherung der Arbeitssicherheit in Lackierbetrieben

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind. Hier finden Sie weitere Angaben zu den Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (EKAS vgl. Art. 82 UVG, Art. 6 ArG und Art. 328 OR)

Modelllösungen werden hauptsächlich von ausserbetrieblichen ASA Spezialisten (zum Beispiel BDS Dättwil) für die Beratung von Einzelbetrieben verwendet. Den Modelllösungen ist ein Sicherheitskonzept analog den Branchenlösungen hinterlegt (1307A1.1).

Unsere Partnerfirma zur zertifizierten Modell-Lösung «Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz:»: BDS Safety Management AD, Dättwil


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